Blog – Name im Impressum
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Name im Impressum
Muss man seinen Namen im Impressum angeben?
Das Wichtigste zusammengefasst
- Die Pflichtangaben im Impressum sind gesetzlich geregelt.
- Die Angabe des korrekten und vollständigen Namens des Verantwortlichen im Impressum ist unumgänglich.
- Verstöße gegen die Impressumspflicht können mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden.
- Die Pflichtangaben im Impressum sind gesetzlich geregelt.
- Die Angabe des korrekten und vollständigen Namens des Verantwortlichen im Impressum ist unumgänglich.
- Verstöße gegen die Impressumspflicht können mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden.
In diesem Artikel erklären wir, ob du deinen eigenen Namen im Impressum angeben musst.
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort
In der heutigen digitalen Welt, in der Webseiten und Online-Plattformen allgegenwärtig sind, ist es für Betreiber von Websites unerlässlich, die rechtlichen Anforderungen im Auge zu behalten. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Anforderungen ist das Impressum, das in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben ist. Doch eine Frage taucht immer wieder auf: Muss man seinen eigenen Namen im Impressum angeben?
Dieser Blogbeitrag beleuchtet die rechtlichen Aspekte des Impressums gemäß dem Digitale Dienste Gesetz (DDG), welches im Jahr 2024 das Telemediengesetz (TMG) in Deutschland abgelöst hat. Wir werfen auch einen Blick auf die möglichen Bußgelder, die bei einem falschen oder unvollständigen Impressum drohen, und diskutieren die Bedeutung der Angabe eines Namens im Impressum für Betreiber von Websites.
2. Rechtliche Grundlagen nach dem Digitale Dienste Gesetz (DDG)
Gemäß § 5 DDG sind Diensteanbieter verpflichtet, bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Dazu gehören Angaben wie Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten des Diensteanbieters.
3. Die Bedeutung des Namens im Impressum
Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass Betreiber von Websites ihren eigenen Namen im Impressum durch einen Firmennamen ersetzen können, insbesondere wenn sie ein Unternehmen gegründet haben. Dies ist jedoch nicht korrekt. Neben dem Firmennamen muss eine natürliche verantwortliche Person genannt werden. Ein bloßer Firmenname reicht nicht aus, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Neben deinem vollständigen Namen musst du auch deine Adresse angeben.
4. Bußgelder bei Verstoß gegen Impressumspflicht
Die Missachtung der Impressumspflicht kann zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen. Dazu gehören Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände sowie empfindliche Geldstrafen, die je nach Land und Gesetzgebung erheblich sein können. Das Telemediengesetz beschreibt hier Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 € (vgl. § 33 Abs. 6 DDG)
5. Fazit: Die Wichtigkeit der Impressumspflicht und mögliche Lösungen
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Angabe eines Namens im Impressum unumgänglich ist, um den gesetzlichen Anforderungen gemäß dem Telemediengesetz zu entsprechen. Selbst wenn man eine Firma gegründet hat, muss neben dem Firmennamen auch eine natürliche verantwortliche Person genannt werden. Ein Künstlername oder Pseudonym anstelle des vollständigen bürgerlichen Namens ist nicht ausreichend und riskiert eine Abmahnung.
In einer Zeit, in der die Online-Präsenz für Unternehmen und Einzelpersonen von entscheidender Bedeutung ist, ist die Einhaltung rechtlicher Vorgaben wie der Impressumspflicht unerlässlich. Indem man seinen Namen korrekt im Impressum angibt, kann man nicht nur möglichen Bußgeldern vorbeugen, sondern auch das Vertrauen der Nutzer in die Seriosität und Transparenz der eigenen Website stärken.
6. Schlusswort
Wir hoffen, dass dieser Artikel dazu beigetragen hat, das oben genannte Thema näher zu erläutern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass wir bei der Erstellung dieses Artikels keine juristischen Fachleute konsultiert haben. Daher stellt dieser Text keine juristische Beratung mit Gewähr dar.
Mit freundlichen Grüßen,
Das Team von Impressum-Privatschutz