Blog – Produktsicherheitsverordnung 2024: Privatadresse schützen
(Lesezeit: 4 min)
Produktsicherheitsverordnung 2024:
Privatadresse schützen
Das Wichtigste zusammengefasst
- Die Produktsicherheitsverordnung fordert neben weiteren Maßnahmen eine Adresse auf den Produktetiketten.
- Wichtig ist, dass du über diese Adresse auch erreichbar bist (Anschrift des Anbieters).
- Bei Impressum-Privatschutz kannst du statt deiner eigenen Adresse unsere Anschrift verwenden.
- Die Produktsicherheitsverordnung fordert neben weiteren Maßnahmen eine Adresse auf den Produktetiketten.
- Wichtig ist, dass du über diese Adresse auch erreichbar bist (Anschrift des Anbieters).
- Bei Impressum-Privatschutz kannst du statt deiner eigenen Adresse unsere Anschrift verwenden.
In diesem Blogartikel erfährst du, was genau hinter der Regelung steckt, welche Änderungen auf dich zukommen und wie du deine Privatsphäre schützen kannst.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
Rund um das Thema Produktsicherheit und die sogenannte Produktsicherheitsverordnung (ProdSV) gibt es derzeit einiges an Verwirrung. Oft hört man von einer „neuen Verordnung ab 2024“, während andere Quellen schon seit 2022 oder 2023 davon sprechen, dass sich die Rechtslage verschärft hat. Fest steht: Sowohl national in Deutschland als auch europaweit auf EU-Ebene gibt es strengere Vorschriften für mehr Produktsicherheit.
Einer der wichtigsten Punkte – und für viele Gründer*innen und Solo-Selbstständige besonders heikel – ist die verpflichtende Angabe einer ladungsfähigen Anschrift. Wenn du dein Business noch in den eigenen vier Wänden betreibst, möchtest du vermutlich nicht deine Privatadresse öffentlich machen.
2. Produktsicherheitsverordnung: Was hat sich geändert?
In Deutschland findest du die rechtlichen Grundlagen zur Produktsicherheit im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Dazu gibt es verschiedene Verordnungen, die laufend an die EU-Vorgaben angepasst werden. Dadurch ergibt sich häufig die Bezeichnung „neue Produktsicherheitsverordnung“, weil Änderungen oder Ergänzungen ins nationale Recht übernommen werden.
- Höhere Anforderungen an Hersteller und Händler
Produkte müssen so entwickelt und kontrolliert werden, dass Risiken minimiert sind. - Adresspflicht
Du musst als Hersteller oder Inverkehrbringer klar erkennbar sein, damit Verbraucherschutz und Rückrufaktionen sichergestellt sind.
3. Häufiges Missverständnis: Welche Verordnung gilt ab 2024?
Wenn du von der „neuen Produktsicherheitsverordnung ab 2024“ hörst, bezieht sich das in der Regel auf die EU-Verordnung 2023/988 (General Product Safety Regulation, kurz GPSR). Diese tritt ab 13. Dezember 2024 vollumfänglich in Kraft und ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie.
4. Wer ist von der Adresspflicht betroffen?
Die Vorgaben zur ladungsfähigen Anschrift gelten nicht nur für große Konzerne. Auch als Einzelunternehmer*in, Online-Shop-Betreiber*in oder kleines Start-up im Home-Office bist du betroffen, sobald du Produkte in Verkehr bringst. Das gilt für:
- Hersteller
Wenn du Waren selbst herstellst oder produzieren lässt, musst du in der Regel deinen Namen (oder Firmennamen) und deine Anschrift angeben. - Händler / Importeure
Wer Produkte aus dem Ausland importiert oder vertreibt, kann ebenso zur Angabe einer ladungsfähigen Adresse verpflichtet sein. - DIY-Produkte oder Kleinauflagen
Auch bei handgefertigten Produkten im Nebengewerbe gilt: Du musst auf geltende Kennzeichnungspflichten achten.
5. Warum muss nun eine Adresse auf Produkten stehen?
Der Grund ist Verbraucherschutz. Die Behörden wollen Transparenz schaffen, damit jederzeit nachvollziehbar ist, wer für das Produkt verantwortlich ist. Geht etwas schief – z. B. ein Sicherheitsmangel – sind schnelle Rückrufaktionen oder rechtliche Schritte nur dann möglich, wenn eindeutig klar ist, welche Person oder Firma hinter dem Produkt steckt.
- Rechtssicherheit: Damit Kunden und Behörden dich in einem Schadens- oder Reklamationsfall kontaktieren können.
- Vermeidung von Anonymität: Die Produktsicherheit soll nicht an namenlosen „Geisterhändlern“ scheitern.
- Klare Verantwortlichkeiten: Wer etwas in Verkehr bringt, haftet auch dafür.
6. Welche Anschrift ist zulässig?
Private Adresse im Home-Office: Risiken und Nachteile
Gerade in der Gründungsphase arbeitet man häufig von zu Hause aus. Doch wenn du deine Privatadresse auf dem Produkt, im Impressum oder auf Rechnungen veröffentlichst, verlierst du einen großen Teil deiner Privatsphäre. Das kann bedeuten:
- Unerwünschte Besucher: Menschen oder Behörden könnten plötzlich vor deiner Wohnungstür stehen.
- Weniger professioneller Auftritt: Eine reine Wohnadresse macht nicht immer den seriösesten Eindruck auf potenzielle Geschäftspartner.
- Daten- und Identitätsschutz: Im schlimmsten Fall könntest du dich sogar Gefahren aussetzen, wenn deine private Anschrift im Netz kursiert.
Externe ladungsfähige Anschrift als Lösung
Um dieses Problem zu umgehen, kannst du eine externe Geschäftsadresse nutzen. Zum Beispiel bieten Anbieter wie Impressum-Privatschutz eine ladungsfähige Anschrift an, die du überall eintragen darfst, wo offiziell eine Adresse gefordert wird – also auch auf den Produktetiketten nach der Produktsicherheitsverordnung.
- Privatsphäre wahren: Keine unbekannten Personen oder Lieferdienste vor deiner Haustür.
- Rechtssichere Erreichbarkeit: Du entsprichst den gesetzlichen Anforderungen, ohne dass deine Wohnadresse bekannt wird.
- Professionelles Image: Eine eigenständige Geschäftsadresse wirkt seriöser auf Kunden und Partner.
7. So unterstützt dich Impressum-Privatschutz
Bei Impressum-Privatschutz kannst du einfach und schnell eine ladungsfähige Anschrift buchen, die du nicht nur für dein Website-Impressum, sondern auch für sämtliche weitere rechtliche Zwecke einsetzen darfst:
- Impressum und Datenschutzerklärung
- Widerrufsbelehrung und AGB
- Rechnungen
- Produktetiketten (laut Produktsicherheitsverordnung)
Wir leiten wichtige amtliche und gerichtliche Sendungen an dich weiter, damit du keine Post verlierst und immer rechtzeitig reagieren kannst. So bleibst du sowohl komplett rechtskonform als auch diskret im Umgang mit deinen Privatdaten.
8. Fazit und Praxistipps
Die „neue Produktsicherheitsverordnung“ ist oft mit dem Stichwort 2024 verbunden, was viele verunsichert. Tatsächlich kommt die EU-Verordnung 2023/988 erst im Dezember 2024, aber schon jetzt kann eine fehlende Adresse für dich teuer werden. Wenn du deine Privatanschrift nicht offenlegen willst, dann denke rechtzeitig über eine externe Geschäftsadresse nach.
Praxistipps:
- Checke den Status deiner Produkte
Hast du bereits eine korrekte Kennzeichnung? Falls nicht, ändere das schnellstmöglich, bevor dir Abmahnungen drohen. - Nutze eine externe Anschrift
Schütze deine Privatsphäre und tritt gleichzeitig professionell auf. - Sei vorbereitet auf 2024
Auch wenn du jetzt schon handeln musst, bleibt das Thema Produktsicherheit auch in Zukunft aktuell. - Rechtzeitig informieren
Prüfe regelmäßig neue Vorgaben, z. B. über IHKs oder relevante Fachportale.
Mit einer ladungsfähigen Anschrift von Impressum-Privatschutz sorgst du dafür, dass du immer auf der sicheren Seite bist – ohne deine privaten Daten preiszugeben. So kannst du dich voll und ganz auf den Erfolg deines Unternehmens konzentrieren, während wir dich beim Schutz deiner Privatsphäre unterstützen.
Wir hoffen, dass dieser Artikel dazu beigetragen hat, das oben genannte Thema näher zu erläutern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass wir bei der Erstellung dieses Artikels keine juristischen Fachleute konsultiert haben. Daher stellt dieser Text keine juristische Beratung mit Gewähr dar.
Mit freundlichen Grüßen,
Das Team von Impressum-Privatschutz
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