Ladungsfähige Anschrift Mieten
Impressum-Privatschutz bietet dir eine sichere Postanschrift für ein ladungsfähiges Impressum und mehr.
Schütze jetzt deine Privatadresse!
Gemäß dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) benötigst Du ein Impressum mit ladungsfähiger Anschrift auf deiner Website oder Social-Media-Account.
Damit du deine private Adresse nicht im Internet veröffentlichen musst, bietet dir Impressum-Privatschutz einen sicheren und zuverlässigen Service.
Deine persönlichen Daten bleiben geschützt!
Top Kundenzufriedenheit
Über 200 Bewertungen bei Google und ProvenExpert spiegeln unseren Kundenservice wider:
Wir geben täglich unser Bestes und ruhen uns darauf nicht aus!
Von Anwälten empfohlen!
Klare Empfehlung von Rechtsanwalt Solmecke:
Impressum-Privatschutz erfüllt entgegen vieler anderer Anbieter alle rechtlichen Voraussetzungen!
Anfertigung eines Gutachtens durch IT-Fachanwalt Bennek von der Elbkanzlei: Impressum-Privatschutz ist ein geeigneter und ladungsfähiger Impressumsservice!
Häufige Fragen
Deine Adresse, die du von uns für dein ladungsfähiges Impressum erhältst lautet:
c/o IP-Management (deine Kundennummer)
Ludwig-Erhard-Str. 18
20459 Hamburg
In diesem Beispiel zeigen wir es dir: www.impressum-privatschutz.de/example
Du hast also einen c/o-Zusatz in deiner Adresse enthalten, das ist rechtlich anerkannt und funktioniert in Kombination mit deiner Kundennummer hervorragend. So können wir deine Post immer korrekt zuordnen.
Solltest du eine Anschrift ohne c/o-Zusatz bevorzugen, so wähle bitte unser Angebot „Geschäftsadresse„
Nachdem du dich bei uns registriert hast, bekommst du eine E-Mail mit allen Informationen.
Hier musst du nur noch die Online-Legitimation durchführen. Anschließend kannst du unseren Service vollumfänglich nutzen.
Deine neue Adresse ist also innerhalb von 10 Minuten voll einsatzbereit!
Bei der Anschrift in deinem Impressum ist es unerheblich, ob diese im gleichen Stadtteil oder Bundesland wie deine Privatadresse oder Anschrift deiner Gewerbeanmeldung liegt. Sie muss jedoch auf jeden Fall „ladungsfähig“ sein.
Achtung: Viele Anbieter werben mit einer „ladungsfähigen Anschrift“, obwohl sie die rechtlichen Anforderungen gar nicht erfüllen und riskieren so kostspielige Abmahnungen gegen ihre Kunden.
Erfahre hier mehr dazu: „Impressumsservice – Ladungsfähige Anschrift?„
Jedes Angebot kann für beliebig viele „deiner“ Projekte verwendet werden. Zum Beispiel würden zwei Websites, ein Online-Shop und fünf Social-Media-Kanäle usw. lediglich ein Abonnement benötigen.
Zudem hast du jeden Monat die Möglichkeit dein Abonnement bequem über deinen Login zu beenden oder ein Up- oder Downgrade auf ein anderes Angebot zu wählen.
Eine Adresse im Internet zum Kauf anbieten und Post weiterleiten: Mit diesem Geschäftsmodell bieten viele ähnlich wirkende Anbieter einen Impressums-Service im Internet an und werben gleichzeitig mit „rechtssicher“ und „ladungsfähig“.
Achtung!
Damit ein Impressums-Service die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die rechtlich erforderliche Ladungsfähigkeit gewährleistet, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein – sonst drohen weiterhin teure Abmahnungen!
- Es muss sich um eine richtige Adresse mit Straßennamen handeln – Ein Postfach ist nicht zulässig!
- Der Kunde muss an der Örtlichkeit auch angetroffen werden können – Es müssen ausreichend Räumlichkeiten vor Ort nutzbar sein!
- Die Annahme der Post muss gewährleistet werden – Der Postbote muss vor Ort immer eine Person antreffen können!
- Eine korrekte Vollmacht ist essentiell – Eine Postvollmacht allein reicht nicht aus!
Viele Impressums-Service-Anbieter/Startups betreiben Ihren Service aus der privaten Mietwohnung heraus oder haben ein kleines Büro angemietet. Hier besteht für Kunden keine Möglichkeit, zu den Öffnungszeiten tatsächlich Räumlichkeiten in Anspruch zu nehmen – auch wenn das von den Anbietern trotzdem behauptet wird, (siehe www.autorenglück.de, www.impressum-ohne-privatadresse). Diese Anbieter mussten den Service auf gerichtliche Anordnung schließen.
Die bloße Postweiterleitung reicht nicht aus: Kunden müssen an der Anschrift angetroffen werden können, zwei Büroräume für eine Vielzahl von Kunden ist nicht ausreichend. Beschl. LG Hamburg.
Damit die Annahme der Post gewährleistet werden kann, muss zu den Öffnungszeiten ein Empfang besetzt sein, sodass auch Einschreiben oder persönliche Zustellungen durch einen Gerichtsvollzieher ordnungsgemäß zugestellt werden können.
Die rechtlichen Voraussetzungen im Rahmen der Bevollmächtigung, Datenschutzregelungen und der Ident- und Verifizierung i.S.d. Geldwäschegesetz sind essentiell.
Impressum-Privatschutz stellt dir eine ladungsfähige Anschrift zur Verfügung!
Auf ca. 3.600 Quadratmetern Bürofläche hast du zu unseren Öffnungszeiten jederzeit die Möglichkeit einen Büroraum oder Flexdesk zu nutzen.
Am Empfang wird deine Post zu unseren Öffnungszeiten immer persönlich entgegengenommen und die entsprechenden Vollmachten haben wir immer parat, sodass du immer ladungsfähig erreichbar bist.
Wir freuen uns auf deinen Besuch oder digitale Kontaktaufnahme!
Du erhältst von uns eine sichere All-in-One-Adresse für:
So bleibt deine Privatadresse in deinem Projekt optimal geschützt!
Von Anwälten empfohlen!
Klare Empfehlung von Rechtsanwalt Solmecke:
Impressum-Privatschutz erfüllt entgegen vieler anderer Anbieter alle rechtlichen Voraussetzungen!
Anfertigung eines Gutachtens durch IT-Fachanwalt Bennek von der Elbkanzlei: Impressum-Privatschutz ist ein geeigneter und ladungsfähiger Impressumsservice!
Ladungsfähige Adresse mieten und Privatadresse schützen
Du erhältst eine ladungsfähige Anschrift für dein Impressum und weitere Bereiche, in welchen du zur Angabe einer ladungsfähigen Anschrift verpflichtet bist. (z.B. Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung & Rechnungsadresse)
Deine Post wird zu uns nach Hamburg ins Business-Center gesendet und du entscheidest flexibel, ob wir dir deine Post im Original (ungeöffnet) oder digital weiterleiten sollen.
Wir distanzieren uns von langen Vertragslaufzeiten und versteckten Kosten.
Was macht eine ladungsfähige Anschrift aus?
Damit eine Anschrift die gesetzlich geforderte „Ladungsfähigkeit“ erfüllt, muss sie gewisse Bedingungen erfüllen.
Zum einen muss es sich um eine richtige Adresse handeln, welche einen Straßennamen besitzt. Folglich erfüllt ein bloßes Postfach mit Nummern nicht die Bedingungen einer ladungsfähigen Anschrift.
Zum anderen muss derjenige, der die Adresse in seinem Impressum angibt, an dieser auch anzutreffen, bzw. erreichbar sein. An dieser Stelle ist zu sagen, dass es nicht darauf ankommt, dass die Person an der Adresse ständig anwesend ist, sondern sich dort lediglich ab und an mal aufhält oder aufhalten könnte. Folglich fallen hier ebenfalls die Anbieter mit virtuellen Adressen raus, welche lediglich die Post an den Kunden weiterleiten, da sie dir häufig keine Räumlichkeiten zur Verfügung stellen können.
Wenn du mehr über die rechtlichen Aspekte zu dem Thema erfahren möchtest, klicke hier!
Schutz deiner Privatsphäre
Deine Adresse bleibt unter uns!
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