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BlogPostfachadresse im Impressum

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Blogbeitrag

Postfach­adresse im Impressum

Darf man eine Postfachadresse im Impressum angeben?

Das Wichtigste zusammengefasst

In diesem Artikel erklären wir dir, ob die alleinige Angabe einer Postfachadresse im Impressum rechtlich zulässig ist. 

Inhaltsverzeichnis

4. Die Bedeutung einer ladungsfähigen Anschrift im Impressum




1. Einführung: Die rechtlichen Anforderungen an das Impressum

Ein rechtskonformes Impressum ist für Webseiten und Online-Shops gesetzlich vorgeschrieben und muss bestimmte wesentliche Informationen enthalten. Eine der wichtigsten Angaben ist die ladungsfähige Anschrift. Diese Anschrift muss bestimmten rechtlichen Anforderungen genügen, um als gültig zu gelten. Hier sind die wesentlichen Punkte, die berücksichtigt werden müssen:

  1. Vollständige Adresse: Eine ladungsfähige Anschrift muss eine vollständige Adresse mit einem Straßennamen und einer Hausnummer enthalten. Eine Postfach-Adresse ist hierbei unzulässig, da sie keine physische Lokalisation bietet und nur aus Nummern besteht.

  2. Physische Räumlichkeiten: Die angegebene Adresse muss tatsächlich existierende physische Räumlichkeiten beinhalten. Es muss sich um einen Ort handeln, an dem der Betroffene tatsächlich anzutreffen ist. Dies bedeutet, dass die Adresse nicht nur symbolisch oder rein postalisch genutzt werden darf.

  3. Erreichbarkeit: An der angegebenen Anschrift muss gewährleistet sein, dass rechtliche Dokumente und behördliche Schreiben zugestellt werden können und der Empfänger dort auch tatsächlich erreichbar ist.

  4. Weitere Pflichtangaben: Neben der ladungsfähigen Anschrift müssen im Impressum auch weitere Angaben gemacht werden, wie der Name des Verantwortlichen, eine E-Mail-Adresse und gegebenenfalls eine Telefonnummer. Bei juristischen Personen sind zusätzlich die Rechtsform, der Vertretungsberechtigte und die Registrierungsnummer im Handelsregister anzugeben.

  5. Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen: Das Fehlen einer korrekten ladungsfähigen Anschrift oder anderer Pflichtangaben im Impressum kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu zählen Abmahnungen, Bußgelder und im schlimmsten Fall gerichtliche Auseinandersetzungen.




2. Die Entscheidung des LG Traunstein vom 21.01.2016 (Az. 1 HK O 168/16)

Das Landgericht Traunstein hat in einem Urteil festgelegt, dass eine reine Postfachadresse im Impressum nicht ausreicht, da sie nicht ladungsfähig ist.




3. Die Position des OLG Frankfurt a.M. zur Postfachadresse im Impressum vom 18.02.2021 (Az. 6 U 150/19)

In diesem Urteil betont das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. die Bedeutung einer vollständigen und korrekten Angabe der ladungsfähigen Anschrift im Impressum einer Webseite oder eines Online-Shops. Eine bloße Postfach-Adresse reicht nicht aus. Bei Verstößen können rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen und Bußgelder drohen.




4. Die Bedeutung einer ladungsfähigen Anschrift im Impressum

Eine ladungsfähige Anschrift im Impressum gewährleistet die ordnungsgemäße Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken sowie anderen rechtlichen Dokumenten. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass die verantwortliche Person dauerhaft an dieser Adresse anwesend ist. Vielmehr genügt es, wenn die Person unter dieser Anschrift erreichbar sein “könnte”, was physische Räumlichkeiten voraussetzt, die zugänglich sind. Es ist anzumerken, dass viele Anbieter von Impressumsservices eine “ladungsfähige Anschrift” anbieten, jedoch über keine tatsächlichen Räumlichkeiten verfügen, was die Zuverlässigkeit dieser Dienste für den Rechtsverkehr fraglich macht.

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5. Fazit: Rechtliche Einschätzung und Schlussfolgerungen

Angesichts der klaren Rechtsprechungen ist es wichtig zu beachten, dass eine ladungsfähige Anschrift im Impressum zwingend erforderlich ist. Es bleibt daher ratsam, eine korrekte ladungsfähige Adresse im Impressum anzugeben, um den rechtlichen Anforderungen vollständig zu entsprechen und keine Abmahnung in Höhe bis zu 50.000 € zu riskieren (vgl. §33 VI 3 DDG).




6. Schlusswort

Wir hoffen, dass dieser Artikel dazu beigetragen hat, das oben genannte Thema näher zu erläutern. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass wir bei der Erstellung dieses Artikels keine juristischen Fachleute konsultiert haben. Daher stellt dieser Text keine juristische Beratung mit Gewähr dar.

Mit freundlichen Grüßen,

Das Team von Impressum-Privatschutz




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